Informationenzur Berufsschule
Wer gut vorbereitet in den Schulalltag startet, hat es im gesamten Ausbildungsjahr leichter.
Deshalb finden Sie hier alle wichtigen Abläufe, Regelungen und Hinweise übersichtlich an einem Ort.
Die Berufsschule des DEHOGA Thüringen Kompetenzzentrums begleitet Auszubildende durch alle schulischen Ausbildungsabschnitte und sorgt für eine klare, verlässliche Struktur. Auf dieser Seite finden Sie praktische Informationen zu Organisation, Unterricht, Materialien und Ansprechpartnern. Ziel ist es, Orientierung zu geben, Fragen frühzeitig zu klären und den Einstieg so einfach wie möglich zu machen.
Freistellungen während der Berufsschulzeit
Grundsätzlich ist während der Berufsschulzeit keine Freistellung möglich. In diesem Zeitraum können weder Urlaub noch andere planbare Abwesenheiten berücksichtigt werden. Nur die in §7 (5) ThürBSO genannten Gründe können – und auch das ausschließlich in klar begründeten Ausnahmefällen – zu einer Freistellung führen.
Genehmigt werden daher nur Anträge, die eine fachlich einschlägige und nachvollziehbare Begründung enthalten, beispielsweise Weiterbildungen, ausbildungsrelevante Veranstaltungen oder Termine, die durch den Manteltarifvertrag abgedeckt sind.
Der schriftliche Antrag des Ausbildungsbetriebes muss eindeutig erkennen lassen, dass die Freistellung unabwendbar ist. Für Freistellungen bis zu einem Tag richtet sich der Antrag an den Klassenleiter, bei mehr als einem Tag an die Schulleitung.
Planbare betriebliche Ereignisse – etwa saisonale Spitzen oder Terminaufkommen – gelten in der Regel nicht als Grund für eine Freistellung. Der Antrag muss immer schriftlich und rechtzeitig vor dem betreffenden Ereignis eingereicht werden.
Vorgehensweise bei der Antragstellung
- Antrag rechtzeitig einreichen (mindestens eine Woche vorher)
- Antrag ausschließlich schriftlich (E-Mail, Fax oder Post)
- Begründung muss die Unabwendbarkeit der Freistellung eindeutig belegen
- Freistellungen nur in Ausnahmefällen (keine Urlaubsgewährung)
- Die Gesamtdauer darf maximal fünf Unterrichtstage pro Schuljahr nicht überschreiten
Dienstkleidung für Auszubildende
Im DEHOGA Thüringen Kompetenzzentrum gilt eine einheitliche Dienstkleidung für alle praxisorientierten Ausbildungsanteile. Ziel ist eine klare, hygienische und professionelle Arbeitsumgebung im handlungsorientierten Unterricht (HOU) und in den Überbetrieblichen Ergänzungsseminaren (ÜE). Die Kleidung wird zu Beginn der Ausbildung erworben und ausgegeben und ist während aller praktischen Einheiten verpflichtend zu tragen. Jede Auszubildende und jeder Auszubildende ist dafür verantwortlich, die Dienstkleidung in einem ordnungsgemäßen Zustand zu halten.
Köche / Köchinnen und Fachkraft Küche
Die Berufsschuldienstkleidung – zwei Kochjacken und zwei Kochhosen – wird zum Vorteilspreis von 50,00 € bereitgestellt. Arbeitsschutzschuhe und Latzschürzen können zusätzlich zum Einkaufspreis erworben werden.
Vorgeschriebene Dienstkleidung:
- Kochjacke (weiß)
- Lange Hose (Kochhose oder Jeans ohne Flicken/Löcher)
- Latzschürze
- Arbeitsschutzschuhe und Socken
Fachkräfte für Gastronomie, Fachleute für Restaurants & Veranstaltungsgastronomie, Hotelfachleute
Die Berufsschuldienstkleidung – es bleibt bei zwei T-Shirts und zwei Latzschürzen – wird ebenfalls zum Vorteilspreis von 50,00 € angeboten. Weitere Kleidungsstücke wie Arbeitsschutzschuhe oder Kochhosen können zum Einkaufspreis erworben werden.
Vorgeschriebene Dienstkleidung:
- Einheitliche T-Shirts (wie ausgegeben)
- Einheitliche Schürzen (wie ausgegeben)
- Lange Hose (Kochhose oder Jeans ohne Flicken/Löcher)
- Arbeitsschutzschuhe und Socken
Hinweis zur Teilnahme
Das Tragen der vorgeschriebenen Dienstkleidung ist verpflichtend.
Liegt sie nicht vor, ist eine Teilnahme am handlungsorientierten Unterricht oder an praktischen Überbetrieblichen Ergänzungsseminaren nicht möglich. Diese Zeiten gelten dann als unentschuldigte Fehlzeiten und als nicht erbrachte Leistung.
Unterrichts- und Pausenzeiten
Die Pausenregelung ergibt sich aus der Regelung der Unterrichtszeiten. Mithin ist eine Frühstücks- und eine Mittagspause entsprechend vorgesehen. Nachfolgende Unterrichts- und Pausenzeiten gelten im DEHOGA Thüringen Kompetenzzentrum ab dem 01.03.2020:
Unterrichtsstunden | 1. Durchgang (theoretischer Unterricht) | 2. Durchgang (fachpraktischer Unterricht) |
|---|---|---|
1. Std. | 08:00 – 08:45 | 08:00 – 08:45 |
2. Std. | 08:45 – 09:30 | 08:45 – 09:30 |
Frühstückspause | 09:30 – 10:00 | 09:30 – 10:00 |
3. Std. | 10:00 – 10:45 | 10:00 – 10:45 |
4. Std. | 10:45 – 11:30 | 10:45 – 11:30 |
Mittagspause | 11:30 – 12:15 | |
5. Std. | 12:15 – 13:00 | 11:30 – 12:15 |
Mittagspause | 12:15 – 13:00 | |
6. Std. | 13:00 – 13:45 | 13:00 – 13:45 |
7. Std. | 13:55 – 14:40 | 13:55 – 14:40 |
8. Std. | 14:40 – 15:25 | 14:40 – 15:25 |
9. Std. | 15:30 – 16:15 | 15:30 – 16:15 |
10. Std. | 16:15 – 17:00 | 16:15 – 17:00 |
Deutsch-Sprachkurs für ausländische Auszubildende
Die Teilnahme am Deutsch-Sprachkurs ist für alle ausländischen Auszubildenden, welche nicht über ein Sprachniveau „C“ verfügen, verpflichtend. Zu Beginn erfolgt eine Überprüfung der vorhandenen Sprachkenntnisse, um den individuellen Lernstand zuverlässig einschätzen zu können. Der Sprachkurs ist berufsbezogen gestaltet und unterstützt die aktive Teilnahme am allgemeinbildenden, fachtheoretischen und fachpraktischen Unterricht. Gleichzeitig bereitet er auf den späteren Prüfungsprozess vor und stärkt Selbstvertrauen sowie sprachliche Sicherheit im Ausbildungsalltag.
Der Deutsch-Sprachkurs ist vollständig in die Berufsschulwochen integriert und wird parallel zu den regulären Unterrichtsinhalten durchgeführt.
Fehlzeitendokumentation
Die Anwesenheits- und Fehlzeiten der Auszubildenden werden dem Ausbildungsbetrieb regelmäßig übermittelt. Datenschutzrechtliche Bedenken bestehen hierbei nicht, da die Rechte und Pflichten im Ausbildungsvertrag eindeutig geregelt sind. Der Ausbildungsbetrieb ist verpflichtet, Auszubildende für den Besuch der Berufsschule freizustellen, während die Auszubildenden zur Teilnahme am Unterricht verpflichtet sind.
Bei Nichtteilnahme an schulischen Veranstaltungen, Überbetrieblichen Ergänzungsseminaren oder am Sprachunterricht kann der Ausbildungsbetrieb die Ausbildungsvergütung für nicht erbrachte Ausbildungszeit kürzen. Auch seitens der Schule kann eine nicht erbrachte Leistung entsprechend bewertet werden.
Für die Zeit der Berufsschule und der Überbetrieblichen Seminare gelten Auszubildende als freigestellt und erhalten ihre reguläre Vergütung. Fehlt eine Person ohne ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, wird dies als unentschuldigtes Fehlen dokumentiert. Mit der Einführung des digitalen Klassenbuchs ab dem Schuljahr 2025/2026 können Ausbildungsbetriebe über einen eigenen Zugang jederzeit Einsicht in Anwesenheit und Fehlzeiten ihrer Auszubildenden nehmen.
Kosten für den Ausbildungsbetrieb
Für den fachpraktischen Unterricht sowie die Überbetrieblichen Ergänzungslehrgänge erhebt das DEHOGA Thüringen Kompetenzzentrum pro Auszubildenden und Ausbildungshalbjahr eine Pauschale (siehe Schulanmeldung). Diese Kosten decken Verbrauchsmaterialien, Wareneinsatz und vergleichbare Aufwendungen ab. Anpassungen sind möglich und orientieren sich jährlich am Verbraucherpreisindex (VPI) des Statistischen Bundesamtes.
Wird die Mittagsversorgung übernommen, fallen ab Januar 2026 Kosten in Höhe von 5,50 € inkl. 7 % Umsatzsteuer an.
Kosten im Zusammenhang mit den Prüfungen
Für Auszubildende aus den IHK-Bezirken Erfurt und Südthüringen, die die Berufsschule im DEHOGA Thüringen Kompetenzzentrum besuchen, sollen die fachpraktischen Prüfungen direkt im Kompetenzzentrum stattfinden. Die Prüfungsgebühren werden wie gewohnt zwischen den Ausbildungsbetrieben und den zuständigen Industrie- und Handelskammern abgerechnet. Die dabei entstehenden Material- und Sachkosten stellt die DEHOGA Thüringen Kompetenzzentrum gGmbH dem Ausbildungsbetrieb separat in Rechnung.
Zwischenprüfung | GAP Teil I | Abschlussprüfung | GAP Teil II | |||
|---|---|---|---|---|---|---|
Fachkraft | ReVa | Koch | Fachkraft | ReVa | Koch | |
Verbrauchsmaterial / Warenkosten / Fixkosten pro Teilnehmer jeweils zuzüglich Umsatzsteuer | 60,00€ | 60,00€ | 70,00€ | 81,00€ | 92,00€ | 114,00€ |
Die Materialkosten können sich jährlich an die allgemeine Preisentwicklung anpassen. Maßgeblich hierfür ist der vom Statistischen Bundesamt veröffentlichte Verbraucherpreisindex (VPI).
Mit den Schulbeitragsrechnungen zu Beginn des zweiten Ausbildungsjahres werden die Kosten für die GAP Teil I / Zwischenprüfungen fällig. Die Kosten für die GAP Teil II / Abschlussprüfungen werden zu Beginn des letzten Ausbildungshalbjahres erhoben und abgerechnet.
Wichtig für Ausbildungsbetriebe
Die Schulnetzplanung gilt grundsätzlich im Freistaat Thüringen nicht für Schulen in freier Trägerschaft, also mithin unsere Berufsschule. Ausbildungsbetriebe können ihre Berufsschüler unabhängig vom regionalen Schulstandort anmelden.
Der Azubi-Bewerber-Knigge gibt Tipps
Der Azubi-Bewerber-Knigge ist ein praktisches Nachschlagewerk für alle Fragen rund um die gastgewerblichen Ausbildungsberufe, das hilfreiche Tipps für die einzelnen Phasen einer Bewerbung bereithält.
Ihre Ansprechpartnerinnen
Susanne LudwigFragen zu Prüfungsgebühren oder Abläufen?
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